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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0322, 15.05.2024

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 4

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht folgende Verkehrsvorschrift:

Werdstrasse
Parkflächen

Das Stehenlassen von Fahr- und Motorfahrrädern ist gestattet:
auf dem südöstlichen Fahrbahnrand entlang der Liegenschaft Schöntalstrasse Nr. 31, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Es werden aufgehoben:

Werdstrasse

In der Verfügung des Polizeivorstandes vom 15.12.1992. Parkflächen «Blaue Zone», Postleitzahl 8004 wird aufgehoben: im Abschnitt Badener- bis Schimmelstrasse, entspricht -2 Parkplätzen.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.         

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.