Amtliche Mitteilung
Nummer: 2024/0327, 15.05.2024
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 1
Wegen Gleis-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen etappenweise rückwirkend ab 12. Mai 2024 bis etwa 30. September 2024 folgende Verkehrsvorschriften:
Bahnhofbrücke
Rechtsabbiegeverbot
Das Abbiegen nach rechts mit Lastwagen und Car ist verboten, ausgenommen VBZ-Busse:
von der Bahnhofbrücke stadtauswärts in den Bahnhofquai, gemäss örtlicher Signalisation.
Bahnhofplatz
Linksabbiegeverbot
Das Abbiegen nach links mit Lastwagen und Car ist verboten, ausgenommen VBZ-Busse:
vom Bahnhofplatz herkommend in den Bahnhofquai, gemäss örtlicher Signalisation.
Bahnhofquai
Linksabbiegeverbot
Das Abbiegen nach links ist verboten:
vom Bahnhofquai stadtauswärts in die Museumstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.
Central
Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit Velo/Mofa: zwischen der Stampfenbachstrasse und dem Neumühlequai, gemäss örtlicher Signalisation.
Museumstrasse
Wendeverbot
Das Wenden ist verboten:
auf der Museumstrasse stadteinwärts in Richtung Zollbrücke, ausgenommen ist der Verkehr mit Baustellenfahrzeugen, gemäss örtlicher Signalisation.
Walchebrücke
Linksabbiegeverbot
Das Abbiegen nach links ist verboten:
von der Walchebrücke stadteinwärts in den Bahnhofquai, gemäss örtlicher Signalisation.
Wasserwerkstrasse
Rechtsabbiegeverbot
Das Abbiegen nach rechts mit Lastwagen und Car ist verboten:
von der Wasserwerkstrasse stadteinwärts in den Neumühlequai.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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