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Pläne einsehen

Das Amt für Baubewilligungen lagert im Archiv Baupläne von ausgeführten Bauvorhaben.

Öffentliche Ausschreibung und Planeinsicht von Bauprojekten

Nach aussen relevant in Erscheinung tretende Bauvorhaben sowie Bau- und Nutzungsvorhaben, die auf die Nachbarschaft einen Einfluss haben können, werden im Tagblatt der Stadt Zürich (mittwochs) und im kantonalen Amtsblatt (freitags) und publiziert.

Auf das Datum der Publikation hin wird das Bauvorhaben vor Ort ausgesteckt. Die Aussteckung zeigt das ungefähre Ausmass und Volumen eines Neubauvorhabens oder wesentliche Elemente eines Umbauvorhabens.

Ab sofort können die ausgeschriebene Baugesuche nur noch digital über «eAuflageZH» eingesehen werden. Hinweise zu den wichtigsten Prozessen und Funktionen finden sie in der Prozessdokumentation für Gesuchstellende unter der Rubrik «Aktuelles» auf der Plattform «eBaugesucheZH».  

Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids sind ausschliesslich elektronisch über die Plattform «eAuflageZH» zu beantragen (§ 315 Abs. 1 PBG).

Die ausgeschriebenen Baugesuche können ab dem Publikationsdatum im Amtsblatt während 20 Tagen eingesehen werden. Interessierte haben während dieser Frist die Möglichkeit den Bauentscheid anzufordern. Ein Zustellbegehren muss direkt über die «eAuflageZH» geäussert werden.

Rechtliche Hinweise zur Zustellung des baurechtlichen Entscheids

Wer Ansprüche aus diesem Gesetz wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung elektronisch über die Plattform «eAuflageZH» die Zustellung des baurechtlichen Entscheids bei der örtlichen Baubehörde zu verlangen (§ 315 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG). Die Begehrensteller haben gestützt auf § 6 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) i.V.m. § 6b Verwaltungs-rechtspflegegesetz (VRG) eine Schweizer Zustelladresse bekanntzugeben

Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Kanzleigebühr von Fr. 50.– erhoben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Die elektronische Anordnung gilt im Zeitpunkt des erstmaligen Abrufs als mitgeteilt, spätestens jedoch am siebten Tag nach Bereitstellung der Anordnung, sofern mit einer Zustellung gerechnet werden musste (§ 228d Abs. 3 PBG).

Ruft eine Person, die nicht mit einer Mitteilung rechnen musste, eine Anordnung nicht ab oder kann eine Anordnung nicht auf der Plattform zum Abruf bereitgestellt werden, wird die Anordnung schriftlich mitgeteilt, sofern ein inländisches Zustelldomizil bekannt ist  (§ 228d Abs. 3 PBG).

Planauflage
Amt für Baubewilligungen
Lindenhofstrasse 19
Amtshaus IV
8001 Zürich
Büro 003

Gebäudepläne und Archiv

Aus dem Archiv können Bauakten ab 1893 eingesehen werden.

Die Archivunterlagen beinhalten folgende Planarten:

  • Katasterpläne
  • Grundrisse
  • Fassadenpläne
  • Schnitte
  • Baurechtsentscheide

Das AfB verfügt über keine Kanalisations- oder andere Spezialpläne.

Termine für die Aktensicht können im Buchungstool reserviert werden. Die Akteneinsicht ist kostenpflichtig und beträgt CHF 15.- je Bestellung. Plankopien/-scans können bei der Einsichtnahme bestellt werden (Leihgebühr CHF 7.- je Plan) wie auch Bauentscheide (Leihgebühr CHF 5.-). Die Gebühren sind vor Ort zu begleichen (Barzahlung, EC, Twint oder Kreditkarte). Die Scan-/Kopiekosten werden vom Print-Shop separat in Rechnung gestellt.

Studierende finden alle Informationen für den Zugang zu Archivakten auf der nachfolgenden Seite.

Vorgehen bei Archiveinsicht

Die Archiveinsicht vor Ort ist nur mit Voranmeldung über das Buchungstool möglich

  • für EigentümerInnen: gegen Vorweisung einer gültigen Identifikation
  • für Dritte: mit Vollmacht der Grundeigentümerschaft (nicht älter als 6 Monate) Formular Vollmacht
  • für Studierende: Informationen zur Einsicht

Nach erfolgter Terminvereinbarung können die Archivakten vor Ort eingesehen werden.

Akteneinsicht während laufender Rechtsmittelfrist bzw. hängigem Rechtsmittelverfahren

Die Akteneinsicht gemäss § 8 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) zu elektronisch geführtem Baugesuch erfolgt elektronisch über die Plattform «eBaugesucheZH». Das Gesuch um Akteneinsicht ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäss dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur zu versehen (§ 6 a Abs. 2 BVV). Die Planeinsicht ist bis zum Abschluss des Baubewilligungsverfahrens möglich. 

Für analog geführte Baugesuche nach Absprache mit der Planauflage.

Planauflage
Amt für Baubewilligungen
Lindenhofstrasse 19
Amtshaus IV
8001 Zürich
Büro 003

Weitere Informationen